CO2-Kosten berechnen und aufteilen
mit dem neuen Rechner des BMWK

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Die neuen Regeln zur Umlagefähigkeit der CO2-Kosten gelten nunmehr seit Januar 2023. Zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter können Sie das bereits angekündigte Rechentool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) benutzen.

Vermieter und Mieter mit einem eigenen Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag erhalten mit diesem Tool Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Vorschriften.
Das Rechentool des BMWK stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Der neue CO2-Rechner des BMWK bietet umfangreiche Auswahlmöglichkeiten wie z. B. die Berücksichtigung von Denkmalschutz.
(Der bereits frühzeitig entwickelte CO2-Rechner des Landesverbands Haus & Grund Hessen wird daher mit der Version des neuen CO2-Rechners der Bundesregierung ersetzt)