Indexmieten
Umstellung auf neues Basisjahr 2020

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Bei Mietverträgen mit Indexmieten wird insbesondere auf den Verbraucherpreisindex (VPI) oder den Index der Einzelhandelspreise (EHPI) zurückgegriffen. Beide Indizes werden turnusmäßig in etwa fünfjährigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Diese Umstellung erfolgte zu Beginn des Jahres 2023. Am 22. Februar 2023 wurden die Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2023 auf Grundlage der neuen Basis 2020 veröffentlicht.

Welche Serviceleistungen bietet das Statistische Bundesamt für die Umsetzung von Indexverträgen?
Für Vertragsparteien, die in regelmäßigen Abständen prüfen müssen, ob langfristig laufende Zahlungen (zum Beispiel Mieten) anzupassen sind, kann die Umstellung auf ein neues Basisjahr eine zusätzliche Herausforderung darstellen. Daher findet sich eine kostenfreie Rechenhilfe speziell für diese Nutzergruppe auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes. Die kostenfreie Rechenhilfe ist ein interaktives Programm, welches die Berechnung von Veränderungsraten für beliebige Zeiträume mit Monats- oder Jahresergebnissen gängiger Verbraucherpreisindizes ermöglicht.

Unter der Internetadressehttp://www.destatis.de/wsk kann die Rechenhilfe direkt aufgerufen werden.
Als weitere Serviceleistung – gegen Kostenerstattung in Höhe von 30, – € – wird angeboten, die Berechnung durch das Statistische Bundesamt durchführen zu lassen. Dazu ist es erforderlich, ein Formblatt auszufüllen. Dieses erhalten Sie im Internet unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/informationen-zur-wertsicherungsklauseln.html