Grundsteuererklärung
Abgabefrist wird verlängert
NEUER TERMIN 31.Januar 2023
Abgabefrist wird verlängert
NEUER TERMIN 31.Januar 2023
WER muss die Erklärung abgeben?
WIE ist die Erklärung abzugeben?
Online bzw. elektronisch über die Steuerplattform ELSTER
WO ist die Erklärung abzugeben?
Beim zuständigen Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilien liegt.
WAS ist in der Erklärung anzugeben?
Je nach Bundesland sind unterschiedliche Angaben erforderlich
Für Immobilien in Hessen gilt (Checkliste, Hessische Steuerverwaltung)
» Lage des Grundstücks
» Gemarkung / Flur / Flurstück
» Grundstücksgröße
» Grundbuchblattnummer u. Miteigentumsanteil
» Wohnflächen von Gebäuden
» Nutzflächen von Gebäuden
WANN ist die Grundsteuererklärung abzugeben?
Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 31. Januar 2023
(Am 13.10.2022 wurde die Abgabefrist zur Grundsteuererklärung verlängert.)
WELCHE Daten finde ich WO?
» Grundbuchauszug vom Grundbuchamt ⇒ zu Grundstücksdaten
» Informationsschreiben der Finanzverwaltung ⇒ zu Einheitswert
» Kaufvertrag / Bauunterlagen ⇒ zu Wohn- und Nutzflächen von Gebäuden
Hilfreiche Links zur Grundsteuererklärung
Hessische Steuerverwaltung: Checkliste für Eigentümer:innen Grundsteuer B
Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Reform im Überblick: Wissenswertes zur Grundsteuerreform
Bodenrichtwertinformationssystem: Boris-D
WARUM ist eine Grundsteuerklärung erforderlich?
Die Neuberechnung Grundsteuer beruht auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018. Die Berechnung nach dem alten System wurde darin für verfassungswidrig erklärt. Bund und Länder haben daher 2019 die Grundsteuerreform beschlossen, die nun umgesetzt wird.
Bis Ende 2024 nutzen die Finanzämter als Berechnungsgrundlage noch die sogenannten Einheitswerte, die auf jahrzehntealten Grundstückswerten basieren – und die jüngsten Preisentwicklungen nicht berücksichtigen. Der tatsächliche Wert eines Grundstücks spiegelt sich daher vielerorts längst nicht mehr in der Grundsteuer wider.
Damit sie ab 2025 realitätsnäher ist, müssen die Finanzämter jetzt nach und nach den aktuellen Wert jedes einzelnen Grundstücks ermitteln. Betroffen sind rund 36 Millionen Grundstücke hierzulande. Einige Eigentümerinnen werden also mehr zahlen, andere weniger.
Übrigens: Auch Mieterinnen sind von der Reform betroffen. Denn Vermieterinnen können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen.