Heizungsaustausch mit
.... Bundesförderung

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Förderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme

Viele Hausbesitzer:innen tauschen erst eine Heizung aus, wenn die alte kaputt ist. Die Investition wird gerne aufgeschoben, bis nichts mehr geht. Lassen Sie sich besser rechtzeitig beraten, denn sowohl der Heizungsaustausch als auch die Optimierung des vorhandenen Heizsystems werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme (BEG EM) gefördert.

Die Optimierung der bestehenden Heizung kann gefördert werden, wenn die Anlage älter als 2 Jahre ist. Der Heizungsaustausch ist förderfähig, wenn Ihr Gebäude älter als 5 Jahre ist.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird über die KfW und das BAFA abgewickelt. Zum 1. Januar 2024 ist die reformierte BEG EM, ein Teilprogramm der BEG, in Kraft getreten. EM steht dabei für Einzelmaßnahmen. Seit Februar 2024 können Sie sich bei der KfW im Kundenportal "Meine KfW" registrieren und dort inzwischen auch einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.

Eine umfassende Energieberatung,bei der ein Beratungsbericht als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird, kann über das BAFA mit 80 Prozent Zuschuss gefördert werden. In den Förderbereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik (keine Heizung) und Heizungsoptimierung gibt es einen Zusatz-Bonus von 5 Prozent (iSFP-Bonus), wenn die beantragten Maßnahmen Teil eines iSFPs sind.

Wenn Sie eine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus (EH) angehen, wird auch eine Modernisierung der Heizungsanlage innerhalb dieser Sanierung gefördert. Sie bekommen diese Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Die KfW bietet die Förderung als "Kredit mit Tilgungszuschuss" an. Sie müssen sie über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel bei Ihrer Hausbank, beantragen.