Indexmietverträge:
nicht nur ein Nischenmodell!
nicht nur ein Nischenmodell!
Ein Nischenmodell mit wachsender Relevanz
Im deutschen Mietrecht sind Indexmietverträge bis heute eine vergleichsweise seltene, aber stetig wachsende Vertragsform. Während sie bundesweit lediglich einen Anteil von etwa 2,6 Prozent der Mietverhältnisse ausmachen, zeigt sich insbesondere im Neubausektor ein zunehmendes Interesse an diesem Modell. Besonders in großen Städten wie Berlin, Hamburg und München liegt die Verbreitung mit rund 4,1 Prozent zwar leicht über dem Bundesdurchschnitt, bleibt jedoch weit hinter den Erwartungen zurück.
Gesetzliche Grundlagen und Funktionsweise
Indexmietverträge sind in § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert und bieten sowohl Vermietern als auch Mietern einige Vorteile. Anstelle von Anpassungen aufgrund von Vergleichsmieten werden die Mietpreise hier auf der Basis des amtlichen Verbraucherpreisindex (VPI) festgelegt. Diese Regelung ermöglicht eine inflationsgesicherte Mietentwicklung, was für die Wirtschaftlichkeit der Mietobjekte entscheidend ist. In Zeiten steigender Baukosten, verschärfter energetischer Standards und wachsender regulatorischer Anforderungen tritt die Indexmiete zunehmend in den Fokus.
Die Vorzüge für Vermieter sind offensichtlich: Sie können die höheren Kosten durch die ansteigenden Preisen in ihrer Kalkulation berücksichtigen. Die Anpassungen können regelmäßig vorgenommen werden, vorausgesetzt der VPI steigt. Aufwendige Modernisierungserhöhungen sind diesem Vertragsmodel nicht zulässig.
Im Gegensatz dazu werden bei der Staffelmiete die Mietanpassungen vertraglich konkret festgelegt.
Einen weiteren Vorteil bei Indexmieten ist, dass eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Laufe des Mietverhältnisses zulässig, da hier allein die Entwicklung des Verbraucherpreisindex maßgeblich ist – unabhängig von der ortsüblichen Vergleichsmieten. Das schafft Planungssicherheit in angespannten Wohnungsmärkten
Differenzierte Nutzung nach Gebäudetyp
Ein bemerkenswerter Trend ist die differenzierte Nutzung von Indexmieten, abhängig vom Gebäudetyp. Bei Wohnungen, die nach 2014 gebaut wurden, ist der Anteil an Indexmieten in Großstädten bereits auf beeindruckende 18,8 Prozent gestiegen – fast jeder fünfte Mietvertrag in diesem Segment.
Soziale Risiken und Kritik
Dennoch gibt es auch kritische Stimmen, die auf die potenziellen sozialen Belastungen für Mieterhaushalte hinweisen. Die Abkoppelung von ortsüblichen Vergleichsmieten und die Anpassung an den Verbraucherpreisindex birgt das Risiko, dass Mietpreise schneller ansteigen als das Einkommen von Mietern - gerade in angespannten Wohnungsmärkten.
Praxistipp für private Vermieter
Für private Eigentümer, die energetisch hochwertige Neubauten vermieten, ist die Indexmiete ein flexibles und rechtssicheres Instrument. Sie bietet Schutz von Inflationsbedingtem Wertverlust, ermöglicht eine marktnahe Mietentwicklung und reduziert den Verwaltungsaufwand bei Mieterhöhungen. Allerdings sollte die Entscheidung stets individuell abgewogen werden: Wer eine langfristige Vermietung ohne Modernisierungsbedarf plant und Wert auf Transparenz im Mitverhältnis legt, profitiert vom Indexmodell. Bei älteren Beständen oder geplanter energetischer Sanierung kann hingegen ein anderer Vertragsweg geeigneter sein.